Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 11.08.1999 | OLG Koblenz, 23.06.1999

Rechtsprechung
   AG Berlin-Tiergarten, 24.04.1996 - 304a OWi 467/96   

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https://dejure.org/1996,7612
AG Berlin-Tiergarten, 24.04.1996 - 304a OWi 467/96 (https://dejure.org/1996,7612)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 24.04.1996 - 304a OWi 467/96 (https://dejure.org/1996,7612)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 24. April 1996 - 304a OWi 467/96 (https://dejure.org/1996,7612)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    AG Tiergarten und Kammergericht zur Mitwirkung Privater an OWi-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 277
  • NStZ-RR 2000, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 24.04.1996 - 304a OWi 467/96
    Als Bestandteil der Rechtspflege fällt die Strafverfolgung in den Bereich der "originären Staatsaufgaben" (BVerfGE 17, 371 = NJW 1964, 1515), die nach Art. 33 IV GG nur an "Angehörige des öffentlichen Dienstes" übertragen werden können, die in einem "öffentlichrechtlichen Dienst- und Treueverhältnis" stehen.
  • KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 24.04.1996 - 304a OWi 467/96
    Das Rechtsmittelgericht hat den Freispruch des Betroffenen bestätigt (KG Beschluß vom 23.10.1996, 2 Ss 171/96- 3 Ws (B) 406/96; DAR 1996, 239):.
  • BayObLG, 05.03.1997 - 1 ObOWi 785/96

    Unzulässige Geschwindigkeitsmessungen durch Private auch bei Direktionsrecht der

    Deshalb sind die systematischen Geschwindigkeitsmessungen durch beauftragte Privatunternehmer als Übernahme von Funktionen der Ermittlung und Verfolgung, also funktionell originärer Staatsaufgaben, und nicht nur als rein technischer Hilfsdienst zu werten, auch wenn die zuständige Verwaltungsbehörde Ort, Zeit und Dauer des Geräteeinsatzes vorgibt (vgl. KG DAR 1996, 504 m.w.N.; Amtsgericht Tiergarten DAR 1996, 326 ; OLG Frankfurt NJW 1992, 1400, 1401; Steiner DAR 1996, 272, 274; Scholz NJW 1997, 14, 16; Radtke NZV 1995, 428, 429; Janker DAR 1989, 172, 178).
  • KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96

    Das beweismäßige Ergebnis einer in gesetzwidriger Weise durch Angestellte eines

    Mit dem angefochtenen Urteil (zwischenzeitlich veröffentlicht in DAR 1996, 326 ff) hat das Amtsgericht den Betroffenen freigesprochen.
  • AG Alsfeld, 07.10.2003 - 202 JsOWi 8785/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Beweisverwertungsverbot bei Messung durch

    Obwohl seit 1995 verschiedenste Gerichte die bei der Beweiserhebung zu beachtenden Verfahrensgrundsätze wiederholt dargestellt haben (vgl. OLG Frankfurt am Main DAR 1995, 335; AG Freising, DAR 1996, 31; AG Tiergarten, DAR 1996, 326; KG Berlin, DAR 1996, 504) und die hessische Erlasslage auf Grund des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Inneren vom 19.12.95 (Staatsanzeiger von 1996, S. 134), insoweit eindeutig ist, handelte die Verwaltungsbehörde dieser Rechtslage im Rahmen der Beweiserhebung zuwider.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.08.1999 - 2 Ws 91/99   

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https://dejure.org/1999,20945
OLG Frankfurt, 11.08.1999 - 2 Ws 91/99 (https://dejure.org/1999,20945)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.08.1999 - 2 Ws 91/99 (https://dejure.org/1999,20945)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. August 1999 - 2 Ws 91/99 (https://dejure.org/1999,20945)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 64
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Kleve, 29.01.2015 - 12 Cs 965/12

    Kostenerstattung, Anwaltswechsel, anwendbares Recht, Gesetzesänderung

    Die nach dem Anwaltswechsel durch die Gesetzesänderung entstandenen höheren Gebühren sind nach §§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, 91 Abs. 2 ZPO als notwendige Auslagen gegenüber der Staatskasse nur dann erstattungsfähig, wenn in der Person des Anwalts ein Wechsel eintreten musste (vgl. LG Kleve, Beschluss vom 11.08.2011 - 120 Qs 68/11 -), dessen Ursache nicht in der Sphäre des Angeklagten liegt (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, 64).

    Das OLG Frankfurt führt in seiner bereits o.g. Entscheidung vom 11.8.1999 (2 Ws 91/99) aus: "Denn die Ursache für den Anwaltswechsel liegt in der Sphäre des Bf. begründet.

  • LG Kleve, 11.08.2011 - 120 Qs 68/11

    Verteidiger kann grundsätzlich die Erstattung der Kosten für die Kopien der

    Diese ist daher nur dann erstattungsfähig, wenn in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste, dessen Ursache nicht in der Sphäre des Beschwerdeführers lag (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, 64).
  • OLG Hamm, 09.02.2017 - 1 Ws 457/16

    Kostenerstattung im Strafverfahren; Erstattungsfähigkeit höherer

    Letzteres ist nur bei zwingenden in der Person des Verteidigers liegenden und vom Verurteilten nicht zu vertretenden Gründen erfüllt (vgl. OLG Hamm StV 1989, 116; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 64; KK-StPO/Gieg StPO, § 464a Rn. 13, beck-online; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Auflage § 464 a Rz 13).
  • LG Detmold, 20.10.2014 - 4 Qs 134/14

    Anwaltswechsel - Wahlverteidiger - Notwendigkeit - Beauftragung vor Inkrafttreten

    Letzteres ist nur bei zwingenden, in der Person des Verteidigers liegenden und vom Angeklagten nicht zu vertretenden Gründen, erfüllt ( vgl. OLG Hamm StV 1989, 116; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 64; KK-Gieg, StPO 6. Auflage, § 464 a Rz 13: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Auflage § 464 a Rz 13).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.06.1999 - 1 Ws 209/99   

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https://dejure.org/1999,17749
OLG Koblenz, 23.06.1999 - 1 Ws 209/99 (https://dejure.org/1999,17749)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.06.1999 - 1 Ws 209/99 (https://dejure.org/1999,17749)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 1 Ws 209/99 (https://dejure.org/1999,17749)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Unter Betonung des Ausnahmecharakters sind Kosten für ein Privatgutachten nur dann erstattet worden, wenn es aus Sicht des Angeklagten bei verständiger Betrachtung der Beweislage (ex ante) als für seine Verteidigung notwendig erschien oder zur Abwehr des Anklagevorwurfs unbedingt notwendig war (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 1978, 148), wenn sich die Prozesslage des Angeklagten anderenfalls alsbald verschlechtert hätte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511) oder wenn es sich um komplizierte technische Fragen oder um ein sehr abgelegenes Rechtsgebiet gehandelt hat, so dass die Einholung des Gutachtens angesichts der Erkenntnislage und im Hinblick auf einen etwaigen Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft im Interesse einer effektiven Verteidigung ("fair trial- Grundsatz") geboten erschien (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 64; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353).

    Der Auffassung, erstattungsfähig seien die Aufwendungen grundsätzlich nur nach dessen Sätzen (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 64; LG Cottbus NZV 2005, 435 [jeweils zum ZSEG]; LG Dresden, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 5 Qs 73/09 - bei juris), folgt der Senat nicht.

  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01

    Zum Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers

    Gutachtenkosten sollen nur dann ausnahmsweise erstattungsfähig sein, wenn - aus verständiger ex-ante-Sicht des Verfahrensbeteiligten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6; Pfeiffer, Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6) - gegenüber einem Spezialwissen der Ermittlungsbehörden die Waffengleichheit zu wahren ist (vgl. den bereits zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 1990 mit Anmerkung Dahs), komplexe technisch-fachliche Fragen oder solche aus abgelegenen Rechtsgebieten zu beantworten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158 f.) oder nach Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten keine weitere Erfolg versprechende Verteidigungsstrategie mehr offen stand und deshalb mit einer alsbaldigen Verschlechterung der Prozesslage zu rechnen war (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 1999 - 1 Ws 209/99 -, NStZ-RR 2000, S. 64; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97 -, NStZ 1997, S. 511).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ws 62/05

    Privatgutachten; Kostenerstattung; eigene Ermittlungen

    Die Auslagen eines freigesprochenen Angeklagten für einen Privatgutachter sind nur ausnahmsweise dann erstattungsfähig, wenn dessen Beauftragung trotz der umfassenden Antragsrechte des Angeklagten als unbedingt notwendig anzusehen ist (OLG Koblenz, NStZ-RR 2000, 64).
  • LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10

    Für ein von der angeklagten Person eingeholtes Privatgutachten geltend gemachten

    Kosten für ein Privatgutachten sind danach nur anzusetzen, wenn das Gutachten aus Sicht des Angeklagten aus seiner Sicht (ex ante) bei verständiger Betrachtung der Beweislage als für seine Verteidigung notwendig erscheint oder zur Abwehr des Anklagevorwurfs unbedingt notwendig war (OLG Koblenz Rpfleger 1978, 148), sich die Prozesslage des Angeklagten andernfalls alsbald verschlechtert hätte (OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511 ), der Angeklagte damit rechnen musste, dass ein solches Gutachten keinesfalls erhoben wird (OLG Hamm NStZ 1989, 588 ), wenn es sich um komplizierte technische Fragen oder um ein sehr abgelegenes Rechtsgebiet handelt, so dass die Einholung des Gutachtens angesichts der Erkenntnislage und im Hinblick auf einen etwaigen Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft im Interesse einer effektiven Verteidigung ("fair trial- Grundsatz") geboten erscheint (vgl. zB. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 ; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 64).
  • OLG Hamm, 11.07.2000 - 1 Ws (L) 5/00

    Bedingte Entlassung, lebenslange Freiheitsstrafe, Erforderlichkeit der Zuziehung

    Ist demgegenüber davon auszugehen, dass eine Entlassung ohnehin aufgrund bestimmter Umstände nicht in Betracht kommen kann, bedarf es der Heranziehung eines Sachverständigen nicht (BGH NJW 2000, 1663; vgl. auch Senatsbeschluss 1 Ws 209/99 OLG Hamm).
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